Gottfried Muyl (Goswin Muyl)

Als Mönch der Abtei St. Maximin wird Gottfried Muyl nur am 16. Juli 1418 genannt in seiner Supplik an die Kurie wegen der Überlassung der Propstei Taben, die vakant sei, weil ihr Inhaber Nikolaus von Eppelborn inzwischen das Priorat in einem Kloster in der Diözese Metz (§ 36.4. Hospitalare: Nikolaus von Eppelborn) erlangt habe.

Sein Verwandtschaftsgrad mit dem früheren Maximiner Abt Heinrich Muyl ist nicht bekannt.

Er könnte mit Goswin Muyl personengleich sein, der 1422 als Prokurator des Maximiner Mönchs Johannes von Studernheim an der Kurie genannt ist (siehe § 36.2.2. Prioren: Johannes von Studernheim).

Möglicherweise war Gottfried 1421 Kanoniker zu St. Florin in Koblenz und Pfarrer in Brechen und wurde danach Propst von St. Simeon in Trier.




Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
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