Johann Schweikhard von Kronberg

Johann Schweikhard von Kronberg(auch Schweikard) wurden am 15. Juli 1553 geboren. Er war von 1604 bis 1626 Erzbischof und Kurfürst von Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches.

Die Familie des Kurfürsten war eine alteingessene Adelsfamilie des Erzstiftes Mainz. Johann Schweikhard war der dritte Sohn des Kurmainzer Marschalls, Großhofmeisters und Oberamtmann zu Höchst und Hofheim Hartmut XI.

Schon seit frühester Jugend für den geistlichen Stand bestimmt, seine älteren Brüder übernahmen weltliche Posten im Erzstift, wurde er durch den Einfluß seines Vaters in das Domkapitel aufgenommen und wurde 1564 Domvikar und 1566 Stiftsherr von St. Alban in Mainz. Anschließend wurde er zur Ausbildung in das Collegium Germanicum nach Rom geschickt, wo er sich mit dem später an der Universität Mainz als Theologen lehrenden Jesuiten Johann Busaeus anfreundete.

Nach seiner Rückkehr nach Mainz wurde er im Jahre 1576 durch den päpstlichen Legaten Kardinal Morone zum Probst des Stiftes St. Peter vor Mainz ernannt. 1582 wurde er zum Domkapitular und am 3. März des gleichen Jahres wählte man ihn zum Scholaster und wurde kurz darauf Dechant. Den Posten des Probstes von St. Peter legte er 1589 wieder nieder. Bereits 1588 war er Probst von St. Alban geworden und 1599 Probst des Marienstiftes. Ebenfalls 1599 wurde er Kämmerer des weltlichen Gerichtes des Erzstiftes.

Nach dem Tod seines Vorgängers Johann Adam von Bicken wurde er mit nur wenigen Gegenstimmen am 17. Februar 1604 zum neuen Erzbischof von Mainz gewählt. Für seine Wahl sprach einerseits, dass sich Kaiser Rudolf II. für ihn einsetzte, sein hohes Ansehen, dass er sich erworben hatte und dass er der gemäßigten katholischen Richtung bezüglich der Reformation angehörte. Andererseit fürchtete man beim Gegenkandidaten, dem Würzbürger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn dessen Restaurationseifer, der diesen bei den Protestanten verhaßt machte.

Außerdem erschien die Zusammenführung zweier Bistümer in der Hand des Mainzer Kurfürsten unzuträglich. Nach der päpstlichen Bestätigung seiner Wahl erhielt er im November 1604 die Bischofsweihe und am 19. Juli 1605 belehnte ihn Rudolf der II. mit dem Erzstift.

Sein Amtsantritt wurde von vielen katholischen Reichsständen mit Mißtrauen begegnet, wohingegen die protestantischen Reichsstände die Wahl eines als friedfertig und versöhnlich bekannten Menschen begrüßten. Die Haltung Johann Schweikhards ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet dass sein Großvater Hartmut X. ein eifriger Anhänger der Lehre Martin Luthers war, was ihm den Vorwurf einbrachte er stünde unter dem Einfluß seiner protestantischen Verwandten.

Auch wenn er nicht den Wünschen der eifrigsten Verfechter der wahren Lehre entsprach, so führte er dennoch einer Rekatholisierung die unter seinen Vorgängern begonnene Gegenreformation weiter und beendete sie auch im Erzstift. So förderte er massiv die beiden geistlichen Orden der Kapuziner und die Jesuiten, die die Restauration vorantrieben und gewährte ihnen mehrfach das Recht Klöster und Kollege zu errichten, so 1612 in Augsburg und 1620 in Aschaffenburg, wo noch heute das Kronberg-Gymnasium besteht.

Schroffe Maßregelungen der Protestanten vermied er jedoch, so gewährte er beispielsweise der Stadt Erfurt 1618 die freie Glaubensausübung.

Reichspolitisch wollte er den Status der katholischen Kirche voll gewahrt sehen. Andererseits hoffte Johann Schweikhard aber durch persönlichen Verkehr, Vermeidung von die Protestanten provozierende Schritte und diplomatisches Geschick den Zwiespalt der beiden Konfessionen zu überbrücken.

Trotz seiner Enttäuschung durch Annahme der böhmischen Krone durch den pfälzischen Kurfürsten Friedrich V., was von der katholischen Seite als Rechtsbruch der Reichsverfassung angesehen wurde, und des beginnenden Dreißigjährigen Krieges versuchte er weiterhin ein gutes Verhältnis zu den protestantischen Reichsständen zu unterhalten und Maßnahmen die eine Wiedererlangung des Friedens erschweren könnten zu vermeiden.

Dementsprechend wandte er sich gegen die Einmischung des französischen Königs Heinrich IV. in den Erbstreit um die Grafschaft Jülich-Kleve und gegen den Einmarsch der Spanier in die Pfalz nach der Niederlage Friedrichs V. in der Schlacht am Weißen Berg. Auch war er mit der Wahl Matthias, der seinen Bruder Rudolf II. vom Thron verdrängt hatte, erst nach langem Widerstreben bereit und war auch dessen gesamte Regierunszeit reserviert diesem gegenüber.

Die Wahl und die Herrschaft Ferdinand II. erachtete er als höchstwichtig für den Fortbestand des Reiches und unterstützt diesen nach Kräften.

Die Stadt Mainz ließ er durch eine Schanze befestigen, die lange Zeit seinen Namen trug und brachte 1623 die Bergstraße zurück in das Erzstift, nachdem diese von seinem Vorgänger an den Kürfürsten der Pfalz verpfändet worden war. Außerdem ließ er in Aschaffenburg ein prächtiges Schloss errichten.

Unter Johann Adam von Bicken und Johann Schweikhard von Kronberg gab es eine hysterische Steigerung der Hexenangst. In seinen Diensten war zeitweise Heinrich Schultheiss, später berüchtigter Hexenrichter in Westfalen.

Johann Schweikhard von Kronberg brachte System in die Hexenprozesse. Er befahl eine Untersuchungsordnung mit 18 General- und 98 Spezialfragen allen Gerichten zuzustellen. Von 1600 bis 1630 sind für das Erzstift Mainz Dokumente zum Tod von 1879 Menschen als Opfer der Hexenverfolgungen erhalten geblieben. Die Hexenprozesse im Erzstift erreichten eine Sozialdisziplinierung größeren Stils, die mit anderen Mitteln in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht durchführbar gewesen wäre. Hexenprozese wurden auch als Mittel der Gegenreformation eingesetzt.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der Hochstifte Bamberg und Eichstätt sowie in Würzburg und Ellwangen nachweisen.

1611 wurden in Kleinwallstadt 84 Hexen hingerichtet. Auch im kurmainzischen Lohr begannen Hexenverfolgungen, denen über 170 Menschen zum Opfer fielen.

Johann Schweikhard von Kronberg starb am 17. September 1626.




Quellen:
Gründlicher Bericht Antonii Praetorii Von Zauberey vnd Zauberern
Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein
Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts. Aschaffenburg, 1989 Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, Reprint München, 1911, Bd. II, S. 45 ff




Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
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