Johann Adam von Bicken

Johann Adam von Bicken war Erzbischof und Kurfürst von Mainz und damit Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches. Er wurde 1564 geboren.

Der Erzbischof hat viele Hexenprozesse durchführen lassen. Ein späterer Chronist schrieb über ihn:
Unser Rheingau mit dem übrigen Erzstifte (mochte) die göttliche Vorsicht preisen, dass sie Erzbischofs Johann Adam von Bicken Regierungs Tage gekürzt hat, bey deren Verlängerung sicherlich zwey Drittheile seiner Unterthanen als angebliche Zauberer und Unholde des Feuertodes gestorben sey würden.

Ein Zeitgenosse des Regenten kommentierte seine Regentschaft:
1603 unternahm der hochwürdigste Herr größere Anstrengungen, zwei Seuchen auszumerzen. Die eine war die Aberkunst der Zauberer und Hexen, die andere die der Häresie. Gegen erstere verordnete er scharfe Befragung und gerichtliche Untersuchungen und an manchen Orten wurden zahlreiche Weiblein als Hexen verbrannt.

Am 5. August 1603 ließ der Erzbischof den reformierten Pfarrer Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter in Oberwöllstadt inhaftieren, entließ ihn aber einige Wochen später nach Protesten des Heidelberger Kurfürsten Friedrich IV. aus dem Gefängnis.

Johann Adam von Bicken starb am 10. Januar 1604.




Quellen:
Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein
Horst Heinrich Gebhard: Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz des 17. Jahrhunderts. Aschaffenburg 1989




Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
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